
Juristen zerlegen eine Willenserklärung in folgende Einzelteile: • Innerer Wille: Das was der Erklärende denkt. Dieser innere Wille wird aufgeteilt in drei Bestandteile: • Handlungswille: Der Wille bewusst zu handeln. Dieser fehlt z.B. bei vis absoluta, Reflexen, Bewegungen im Schlaf oder bei Hypnose. • Erklärungswille: Der Wille ...
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